11.09.2019

Abschie­bung in die Tür­kei ist rechtswidrig

PRO ASYL for­dert die grie­chi­sche Regie­rung und die ande­ren EU-Staa­ten, ins­be­son­de­re Deutsch­land, auf, die dra­ma­ti­sche und sich zuse­hends zuspit­zen­de Situa­ti­on in der Ägä­is zu ent­schär­fen und die rechts­wid­ri­gen Zustän­de für Asyl­su­chen­de in Grie­chen­land zu beenden.

»Flücht­lin­ge in der Ägä­is dro­hen zum Spiel­ball der Macht­in­ter­es­sen der Tür­kei, Grie­chen­lands und der EU-Staa­ten zu wer­den. Ihr Rechts­an­spruch auf Schutz wird sys­te­ma­tisch igno­riert«, kri­ti­siert Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL. PRO ASYL for­dert die Auf­nah­me Schutz­su­chen­der von den grie­chi­schen Inseln sowie den Zugang zu einem fai­ren Asyl­ver­fah­ren inner­halb der EU.

Auf den grie­chi­schen Inseln har­ren mehr als 25.000 Men­schen aus; rund 40% von ihnen sind UNHCR-Anga­ben zufol­ge Kin­der und Jugend­li­che unter 17 Jah­ren. PRO ASYL unter­stützt die For­de­rung Grie­chen­lands, vor­dring­lich Min­der­jäh­ri­gen die Wei­ter­rei­se in ande­re EU-Staa­ten zu ermöglichen.

Tür­kei ist kein siche­rer Drittstaat

Auf ent­schie­de­ne Kri­tik stößt die nach Medi­en­be­rich­ten geplan­ten Ver­schär­fun­gen des grie­chi­schen Asyl­rechts und der Anwen­dung des EU-Tür­kei-Deals. Dem­nach ist vor­ge­se­hen, die Tür­kei zum »siche­ren Dritt­staat« zu erklä­ren und auch vom Fest­land aus Schutz­su­chen­de in die Tür­kei zurückzubringen.

Die Auf­for­de­rung der EU-Kom­mis­si­on und laut Spie­gel-Online-Bericht auch der deut­schen Behör­den, die Rück­füh­run­gen in die Tür­kei im Rah­men des Deals zu ver­stär­ken, geht voll­kom­men an der Rea­li­tät vor­bei. Die Tür­kei ist nicht sicher. Eine Abschie­bung in die Tür­kei kann eine Ket­ten­ab­schie­bung in die Her­kunfts­län­der nach sich zie­hen. Die Tür­kei hat die Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on (GFK) nur mit geo­gra­phi­schem Vor­be­halt rati­fi­ziert. Es gibt für Afghan*innen, Syrer*innen und ande­re kei­nen Schutz nach der GFK.

Auch für Syrer*innen hat sich die Situa­ti­on in der Tür­kei verschärft

Die Flücht­lin­ge in der Tür­kei gera­ten zuneh­mend in eine aus­weg­lo­se Situa­ti­on: Sie wer­den einem Ver­trei­bungs­druck aus­ge­setzt, dem Euro­pa taten­los zusieht.

Syrer*innen droht erzwun­ge­ne Rück­kehr nach Syri­en. Seit Mit­te Juli wur­den hun­der­te syri­sche Flücht­lin­ge abge­scho­ben, u.a. in die wei­ter­hin umkämpf­te Regi­on Idlib. Am 22. Juli setz­te der Gou­ver­neur von Istan­bul den in der Stadt leben­den syri­schen Flücht­lin­gen ohne Regis­trie­rung oder mit Regis­trie­run­gen aus ande­ren Regio­nen eine Frist von einem Monat, um in die­se Regio­nen zurück zu keh­ren. Schon in der Woche davor wur­de aber laut Berich­ten ange­fan­gen, Syrer*innen ver­stärkt zu kontrollieren.

In der Tür­kei wur­de zudem die Mög­lich­keit der Inhaf­tie­rung Schutz­su­chen­der aus­ge­wei­tet. Unter Andro­hung unli­mi­tier­ter Haft wer­den Syrer*in Abschie­be­haft dazu genö­tigt, ihrer »frei­wil­li­gen« Rück­kehr zuzu­stim­men. Von frei­em Wil­len kann unter die­sen Umstän­den nicht die Rede sein. Berich­te gehen von meh­re­ren Tau­send abge­scho­be­nen Syrer*innen allein im Juli 2019 aus.

Die­se Abschie­bun­gen sind ein kla­rer Ver­stoß gegen das völ­ker­recht­li­che Abschie­bungs­ver­bot, das soge­nann­te Refou­le­ment-Ver­bot, denn in Syri­en droht wei­ter­hin poli­ti­sche Ver­fol­gung und Gefahr durch Kämp­fe – beson­ders in Idlib, wel­ches täg­lich vom Assad-Regime bom­bar­diert wird.

Die Abschie­bun­gen rei­hen sich ein in eine gene­rell für syri­sche Flücht­lin­ge ver­schärf­te Lage in der Tür­kei. So haben schon 2018 meh­re­re Pro­vin­zen, dar­un­ter auch Istan­bul, auf­ge­hört Syrer*innen zu regis­trie­ren – wodurch sie ohne Sta­tus und ohne Schutz in der Tür­kei leben. Auch wach­sen die Res­sen­ti­ments in der Tür­kei gegen Flücht­lin­ge und es kommt zu Übergriffen.

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